Entsprechenserklärung 2010

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2010

Aufsichtsrat und Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben die vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der ‚Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex’ bisher nicht angewendet und werden diese bis auf Weiteres nicht anwenden.

Aufsichtsrat und Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG sehen wie in den Vorjahren die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex auf große Publikumsgesellschaften mit den entsprechend komplexen Strukturen zugeschnitten. Eine ordnungsgemäße Unternehmensführung ist nach Auffassung von Aufsichtsrat und Vorstand auch weiterhin ohne Anwendung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodex durch die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.

Heidelberg, im November 2010

Heidelberger Beteiligungsholding AG
Vorstand und Aufsichtsrat