Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben die vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ bisher nicht angewendet und werden diese bis auf weiteres nicht anwenden.
Vorstand und Aufsichtsrat sehen wie schon im Vorjahr die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex auf große Publikumsgesellschaften mit den entsprechend komplexen Strukturen zugeschnitten. Eine ordnungsgemäße Unternehmensführung ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat auch ohne Anwendung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodex durch die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Heidelberg, im Dezember 2009
Heidelberger Beteiligungsholding AG
Vorstand und Aufsichtsrat